Große Sprachmodelle (LLMs) prägen zunehmend die IT-Landschaft – auch in der öffentlichen Verwaltung. Ihre Einführung wirft zentrale datenschutzrechtliche Fragen auf, die einer klaren Einordnung bedürfen. Nachdem im Sommer 2024 das Hamburger Diskussionspapier zu diesem Problemkomplex erschien, hat nun auch die Stellungnahme 28/2024 des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) versucht, hier Leitplanken zu setzen. Was leitet uns als Aufsichtsbehörde nun bei der Bewertung eines LLM-basierten Systems in der Praxis? Es zeigt sich: Der Fokus auf die Verantwortlichkeit für das KI-System ist für einen effektiven Datenschutz zentral.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2025.04.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-06-30 |
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