Im US-Bundesstaat Illinois haben zwei Gerichte in jüngst ergangenen Entscheidungen einen vergleichsweise strengen Maßstab an die Verwendung von biometrischen Daten angelegt. Den beiden Entscheidungen lag jeweils der Illinois Biometric Information Privacy Act (BIPA) zugrunde. Bei dem Gesetz handelt es sich um State Law, was in Deutschland in etwa der Ebene des Landesrechts entspricht. Das Gesetz richtet sich an private Unternehmen und verbietet diesen, biometrische Daten von Angestellten oder Kund:innen zu sammeln, zu erfassen, zu erwerben, durch Handel zu erhalten oder anderweitig zu erlangen. Eine Ausnahme von dem Verbot soll nur dann zulässig sein, wenn die betroffenen Personen zuvor schriftlich darüber informiert wurden, welche Daten erhoben oder gespeichert werden und zu welchem spezifischen Zweck und über welche Dauer dies erfolgen soll. Zudem muss zuvor die schriftliche Einwilligung der betroffenen Person in die Verarbeitung eingeholt werden. Unter biometrischen Daten versteht BIPA etwa Netzhaut- oder Iris-Scans, Fingerabdrücke, Stimmabdrücke, Handscans, Gesichtsgeometrie, DNA und andere einzigartige biologische Informationen. Im Grundsatz deckt sich die dem Gesetz zugrunde gelegte Definition damit mit der Definition aus Art. 4 Nr. 14 DSGVO. Für den Fall eines Verstoßes sieht das Gesetz einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 1.000 Dollar bei Fahrlässigkeit und 5.000 Dollar bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit vor.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2023.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-04-28 |
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