Mit der zunehmenden Relevanz von Datenschutzbusgeldern für Unternehmen sehen sich Datenschutzaufsichtsbehörden vermehrt Anträgen Dritter ausgesetzt, die Einblicke nehmen möchten in ihre Busgeldentscheidungen. Insbesondere die Wirtschaft verspricht sich davon Erkenntnisse zur Busgeldpraxis der Aufsicht. Die Busgeldadressat: innen sind vielmals alarmiert, denn sie haben Angst vor einer öffentlichen Bloßstellung oder Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen. Dieser Aufsatz stellt die Interessen hinter entsprechenden Anträgen, die Zulässigkeit der Auskunft und Akteneinsicht Dritter und das Antragsverfahren dar.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-04-26 |
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