Der BGH hat mit Urteil vom 12. Juli 2018 (BGH III ZR 183/17) letztinstanzlich entschieden, dass die Eltern eines verstorbenen Mädchens Zugriff auf das seither gesperrte Facebook-Konto der Tochter erhalten. Die Eltern erhoffen sich, über den Zugriff auf die Inhalte des Facebook-Kontos mehr über die Todesumstände ihrer Tochter zu erfahren. Mit der Entscheidung hob der BGH das vorangegangene Urteil des Berliner Kammergerichts auf, das den Eltern den Zugriff verweigert hatte. Aufgrund der Reich- und Tragweite der Entscheidung handelt es sich um eine Grundsatzentscheidung. Die Folgen des Urteils werden weit über den fünfeinhalb Jahre andauernden Rechtsstreit hinaus wirken. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass nunmehr eine Entscheidung hinsichtlich der Frage nach dem digitalen Erbe getroffen worden ist. Die Grundsätze dieser Entscheidung könnten auch über Facebook hinaus auf andere digitale Nachlässe Anwendung finden, bspw. auf Mailaccounts oder aber auch die digitale Musiksammlung. Das Urteil dürfte damit auch für so manch künftigen Erblasser Anlass sein, sich über seinen „digital Footprint“ Gedanken zu machen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2018.06.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-10-29 |
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