Mit dem Abschluss der Verhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO) kommen auf datenverarbeitende Unternehmen ab Mai 2018 zahlreiche Änderungen zu. Diese betreffen auch die Regelungen zu Geldbußen bei Datenschutzverstößen. Künftig können Geldbußen von den Datenschutzaufsichtsbehörden in bisher unbekannten Höhen verhängt werden, sodass „im Ergebnis sogar Milliardenbußgelder möglich sind“. Die „Verschärfung der Verpflichtungen“, sowie die „Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten sowie gleiche Sanktionen im Falle ihrer Verletzung“ waren Kernziele für einen unionsweiten wirksamen Schutz personenbezogener Daten, die in Erwägungsgrund 11 DSVGO explizit aufgeführt worden sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2016.06.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-10-26 |
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