Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO ist das wohl wichtigste und zugleich kontroverseste Betroffenenrecht. Es soll Betroffenen die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten ermöglichen und die Transparenz stärken. Neben einer Auskunft über die in Art. 15 Abs. 1 DSGVO genannten Kriterien müssen Verantwortliche den Betroffenen außerdem eine Datenkopie zur Verfügung stellen. In der Praxis wird das Auskunftsrecht auch gerne verwendet, um Verantwortliche gezielt zu stören bzw. Aufwände zu verursachen. Die Grenzen des Auskunftsrechts sind dabei oftmals unklar und führen zu Rechtsunsicherheiten, die in diesem Beitrag, nach 7 Jahren DSGVO, diskutiert werden sollen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2025.03.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-04-28 |
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