Zur Abwehr von Transparenzklagen zahlt die Exekutive beträchtliche Summen an Kanzleien. Wollen Journalisten mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetztes (IFG) oder des presserechtlichen Auskunftsanspruchs deren Höhe erfahren, beruft sich die öffentliche Hand regelmäßig auf Berufs-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der mandatierten Anwälte. Inwieweit diese zu einem Ausschluss der Auskunftspflicht führen kann, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt. Dieser Beitrag beleuchtet die genannten Ausschlussgründe (I.), geht auf das öffentliche Informationsinteresse ein (II.), widmet sich rechtspolitischen Erwägungen zur Kostenbegrenzung (III.) und schließt mit einem Fazit (IV.).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2025.01.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-01-03 |
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