Die Weiterverarbeitung vorhandener personenbezogener Daten zu anderen Zwecken ist eine der zentralen Fragen für Verantwortliche im Regelungssystem der DSGVO. Insbesondere für den Fall, dass bereits zahlreiche (rechtmäßig) erhobene Daten vorliegen, stellt sich die Frage, ob diese Daten auch zu weiteren (legitimen) Zwecken weiterverarbeitet werden können. Dabei scheint momentan gesichert, dass personenbezogene Daten, die ein Verantwortlicher anlässlich der Vertragssachbearbeitung erlangt hat, jedenfalls bedingt zu Werbezwecken weiterverarbeitet werden können. Auch die Übermittlung von Daten aus einem Inkassoverfahren zum Forderungseinzug an Wirtschaftsauskunfteien zum Zweck des Schutzes potenzieller Vertragspartner wird als zulässige Zweckänderung gewertet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-04-26 |
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