Einen hoffentlich guten Start in dieses neue Jahr haben Sie hinter sich, liebe Leserinnen und Leser. Politisch war das Ende des alten Jahres stürmisch. Datenpolitisch ließ uns die Zäsur des Regierungsendes auf Bundesebene mit Ernüchterung zurück. Große Reformen des Datenschutzrechts sind es nicht, die liegengeblieben sind. Doch selbst die kleine Reform des Bundesdatenschutzgesetzes, die legislativ weit gediehen war, fiel der Diskontinuität anheim. Tut sie es auch inhaltlich? Oder wird eine neue Bundesregierung den begonnenen Ansatz aufgreifen – und womöglich beherzt ertüchtigen?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2025.01.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-01-03 |
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