Angesichts der Vielgestaltigkeit des islamischen Lebens in Deutschland stellt die komprehensive Darstellung des Datenschutzes in den islamischen Religionsgemeinschaften eine große Herausforderung dar. Das muslimische Leben in Deutschland ist nicht zentral oder monolithisch organisiert, sondern überwiegend in privatrechtlich ausgestalteten islamischen Gemeinden auf Lokal-, Landes- und Bundesebene. Anwendbar ist folglich, unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich geschützten religiösen Selbstbestimmungsrechts, das für private Datenverarbeiter maßgebliche Datenschutzrecht. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist durch die korporative Religionsfreiheit umso stärker geschützt, je mehr sie den Kernbereich der Tätigkeiten der Religionsgemeinschaften betrifft.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2022.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-04-29 |
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