Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO wird im arbeitsrechtlichen Kontext vermehrt zu datenschutzfremden Zwecken eingesetzt, etwa um die eigene Verhandlungsposition im Rahmen von Abfindungszahlungen zu verbessern. Der Umgang mit solchen Auskunftsbegehren spielt daher auch und gerade im arbeitsgerichtlichen Alltag eine gesteigerte Rolle. Für Arbeitgeber stellt sich die Frage, wie sie mit solchen Auskunftsverlangen umgehen können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2025.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-06-30 |
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