Das (europäische) Datenschutzrecht ist ein dynamisches Rechtsgebiet. Angesichts der stetig zunehmenden Anzahl an und der steigenden Verarbeitungsmöglichkeiten für personenbezogene Daten stellen sich an den Gesetzgeber und die Wirtschaft ständig neue Herausforderungen. Dies gilt insbesondere für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, die einen besonderen Schutz genießen. In der Praxis ist die Bestimmung einer Information als Gesundheitsdatum nicht immer einfach. Während beispielsweise Angaben zu konkreten Krankheiten einfach als Gesundheitsdaten klassifiziert werden können, lassen andere Angaben nur unter Hinzuziehung weiterer Informationen gesicherte Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand eines Menschen zu. Zu denken ist beispielsweise an den Zigarettenkonsum oder das Bewegungsverhalten einer Person. Es liegt nahe, dass ein über 50jähriger Mann, der starker Raucher ist und keinen Sport betreibt, anfälliger für bestimmte Erkrankungen ist. Ob sich sein Lebenswandel jedoch bereits auf den Gesundheitszustand ausgewirkt hat, lässt sich nur mit Hilfe von weiteren Informationen sagen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2015.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-03-02 |
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