Was der deutsche Gesetzgeber vor einigen Jahren im Rahmen des § 100a StPO geschaffen hat, weitet er nun im G 10-Gesetz kompetenziell zugunsten der Geheimdienste aus: den Einsatz von Staatstrojanern und Online-Durchsuchungen. Der nachfolgende Beitrag unterzieht den neuen § 11 Abs. 1a G 10 einer verfassungsrechtlichen Bewertung. Insbesondere soll herausgestellt werden, weshalb der Gesetzgeber – scheinbar unbewusst – einen Eingriff in das IT-Grundrecht geregelt hat und weshalb dies unter dem Gesichtspunkt des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) problematisch ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2022.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-24 |
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