Auch wenn in den letzten Jahren das Marketinginstrument E-Mail-Werbung und die Schaltung von Werbeanzeigen auf eigenen sowie fremden Webseiten (z. B. Targeting-Werbungen, Affiliate-Marketing etc.) an Bedeutung gewonnen haben, ist die Versendung von Printwerbemitteln (Briefwerbungen, teil- oder nicht adressierte Postwurfsendungen, Beilagenwerbungen) für viele Unternehmen immer noch von erheblicher Relevanz. Dies dürfte unter anderem daran liegen, dass nach den gesetzlichen Vorgaben das Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung des Beworbenen für eine Versendung von Printwerbemitteln nicht zwingend erforderlich ist. Im Gegensatz hierzu bedarf es z. B. für die Aussteuerung von E-Mail-Werbungen grundsätzlich einer ausdrücklichen Einwilligung des Accountinhabers, an die bzw. an deren Nachweisbarkeit seitens der Rechtsprechung extrem hohe Anforderungen gestellt werden. Im Bereich des E-Mail-Marketing besteht daher ein höheres Maß an rechtlicher Unsicherheit, als dies im Bereich der Printwerbung der Fall ist. Doch auch im Bereich der Printwerbung sind noch längst nicht sämtliche Rechtsfragen abschließend geklärt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2015.02.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-03-02 |
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