Mit der Aufsichtsbehörde wird im betrieblichen Alltag oft zweierlei assoziiert: zum einen eine gewisse Furcht bis Ehrfurcht vor den Hütern des Datenschutzgrals, zum anderen die Instanz, die bei kniffligen Datenschutzproblemen eine Antwort mit praktikabler Lösung vorschlagen kann. Eine angekündigte Prüfung dürfte wohl für die meisten betrieblichen Datenschützer in die erste Kategorie fallen. Denn egal wie gut der Datenschutz im Betrieb aufgestellt ist – es gibt immer etwas zu tun und es ist immer Potential zur Verbesserung vorhanden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2013.01.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-09-13 |
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