Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz tritt am 1.9.2023 in Kraft. Es enthält im Vergleich zum bisherigen Datenschutzgesetz verschärfte Bußen von bis zu CHF 250‘000.00. Können solche Bußen gegen Unternehmen bzw. Unternehmer im Ausland vollstreckt werden, wenn sie das schweizerische revDSG verletzen? Wie steht es dabei um die Vollstreckung zivilrechtlicher Ansprüche? Dieser Beitrag erörtert, wie weit sich der räumliche Geltungsbereich des revidierten DSG über die Landesgrenzen hinaus erstreckt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2022.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-09-02 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.