Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz tritt am 1.9.2023 in Kraft. Es enthält im Vergleich zum bisherigen Datenschutzgesetz verschärfte Bußen von bis zu CHF 250‘000.00. Können solche Bußen gegen Unternehmen bzw. Unternehmer im Ausland vollstreckt werden, wenn sie das schweizerische revDSG verletzen? Wie steht es dabei um die Vollstreckung zivilrechtlicher Ansprüche? Dieser Beitrag erörtert, wie weit sich der räumliche Geltungsbereich des revidierten DSG über die Landesgrenzen hinaus erstreckt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2022.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-09-02 |
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