Online-Verhandlungen via Zoom, bekanntlich ein Videokonferenzdienst eines US-amerikanischen Unternehmens? Unbefugt mit dem Smartphone aufgenommene Videomitschnitte eines emotional geführten Nachbarschaftsstreits, die auf YouTube und TikTok viral gehen? Und im Saal daneben: Analoge Verhandlungen in altehrwürdigen Gerichtssälen, die außer den Verfahrensbeteiligten niemand besucht? Diese Fragen zeigen: Die zivilgerichtliche Videoverhandlung befindet sich im Spannungsfeld zwischen Öffentlichkeitsgrundsatz und Persönlichkeitsschutz. Der Beitrag adressiert die wesentlichen Themenfelder mit Blick auf § 128a ZPO de lege lata wie de lege ferenda.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-01 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.