Bereits durch die Reform des UKlaG wurde die Rolle der Verbraucherverbände bei der Durchsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben gestärkt. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird mit ihrer Geltung die Rolle der Verbraucherverbände nicht grundlegend verändern, sie erweckt aber den Anschein, als sollten Verbraucherverbände als eine Art „zweites Sicherungsnetz“ künftig auch eine ordnungsgemäße Tätigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden sicherstellen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2017.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-28 |
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