Neurotechnologien wie Brain-Computer-Interfaces verwandeln Gehirnsignale in eine Vielzahl von möglichen Outputs. Es zeichnet sich bereits ab, dass diese Technologien in Zukunft umfangreich für den Privatgebrauch vermarktet und vertrieben werden. Dabei stellen sich allerdings etliche datenschutzrechtliche Fragen. Eine von vielen ist, ob Nutzer solcher Technologien in Zukunft per Gedanke eine rechtskräftige Einwilligung abgeben werden können. Um dies zu beantworten, ist eine detaillierte Aufarbeitung des datenschutzrechtlichen Einwilligungsbegriffs notwendig.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2022.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-24 |
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