Neurotechnologien wie Brain-Computer-Interfaces verwandeln Gehirnsignale in eine Vielzahl von möglichen Outputs. Es zeichnet sich bereits ab, dass diese Technologien in Zukunft umfangreich für den Privatgebrauch vermarktet und vertrieben werden. Dabei stellen sich allerdings etliche datenschutzrechtliche Fragen. Eine von vielen ist, ob Nutzer solcher Technologien in Zukunft per Gedanke eine rechtskräftige Einwilligung abgeben werden können. Um dies zu beantworten, ist eine detaillierte Aufarbeitung des datenschutzrechtlichen Einwilligungsbegriffs notwendig.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2022.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-24 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: