Geldwäsche- und Datenschutzrecht verfolgen unterschiedliche Interessen und stehen damit in einem potenziellen Konfliktverhältnis. Aufgrund einer in großen Teilen unklaren Rechtslage bei der Abgrenzung der beiden Regelungsbereiche, ist es für geldwäscherechtlich Verpflichtete schwierig, die Vorgaben beider Rechtsmaterien einzuhalten und mögliche hohe Bußgelder zu vermeiden. Zur Lösung in der Unternehmenspraxis bietet sich ein interdisziplinärer Ansatz an, der beide Bereiche zu einem Kompromiss bringt. Die neue Geldwäscheverordnung bringt voraussichtlich Verbesserungen, bleibt im Kern aber zu zaghaft.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2022.03.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-04-29 |
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