Bei Datenübermittlungen innerhalb von Unternehmensgruppen sind häufig internationale Sachverhalte auch mit außereuropäischen Unternehmenseinheiten anzutreffen. Für die Datenübermittlung aus dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in ein Drittland wird man regelmäßig auf EU-Standardvertragsklauseln zurückgreifen. Für den umgekehrten Weg einer Datenübermittlung aus einem Drittland in den EWR wird es allerdings komplizierter. Zahlreiche Jurisdiktionen haben sich am EU-Modell orientiert und sehen eigene Standardvertragsklauseln vor. Die Herausforderung besteht darin, diese in einem Vertragswerk abzubilden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2025.04.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-06-30 |
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