Unternehmen sind einerseits verpflichtet, die Rechtmäßigkeit ihrer Geschäftsprozesse umfassend sicherzustellen, und Verstöße können unter anderem nach den §§ 9, 30, 130 OWiG mit Bußgeldern belegt werden. Maßnahmen, um die Rechtskonformität unternehmerischen Handelns zu gewährleisten, wie etwa interne Prüfungen, gehen andererseits regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einher, die nur unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben zulässig ist. Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) verarbeitet werden, gelten besonders strenge Anforderungen und es stellt sich insbesondere die Frage nach einer geeigneten Rechtsgrundlage. Der folgende Beitrag analysiert, ob und in welchem Umfang sich dieses Spannungsverhältnis auflösen lässt und eine Datenverarbeitung im Rahmen interner Prüfungen zulässig ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-01 |
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