Das Schweigerecht ist eines der verfassungsrechtlich abgesicherten Kernrechte des Beschuldigten eines Ermittlungsverfahrens bzw. des Betroffenen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Die Bedeutung dieses Grundsatzes in Datenschutzbußgeldverfahren ist jedoch heftig umstritten, insbesondere, da es sich bei den Betroffenen zumeist um juristische Personen handelt. Der folgende Beitrag erörtert, warum es nach „Deutsche Wohnen SE“ nicht mehr ernsthaft in Frage stehen kann, dass sich auch juristischen Personen, gegen die wegen eines Datenschutzverstoßes ermittelt wird, auf ihre Selbstbelastungsfreiheit berufen können.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2025.01.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-01-03 |
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