Mehr als ein Jahr nach dem Beschluss der Datenschutz-Grundverordnung und knapp ein Jahr vor deren Geltung wurde nunmehr ein Entwurf zum österreichischen Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (in der Folge unscharf „(neues) Datenschutzgesetz – DSG“) in die Begutachtung versendet. Der Entwurf sieht eine – mehr oder weniger – „Minimalumsetzung“ vor, überlässt aber Weiteres der möglichen Materien-Gesetzgebung. Dazu ist auch festzuhalten, dass – so wie schon die DSGVO – der Entwurf keine Abgrenzung der Anwendbarkeit der nationalen Datenschutzgesetze der EU-Mitgliedstaaten regelt; Folge könnte sein, dass mehrere, unter Umständen nicht kompatible Datenschutzregelungen anwenbar werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2017.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-06-28 |
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