Jüngst entschied der BfDI, dass das Bundespresseamt, das eine oberste Bundesbehörde darstellt, den Betrieb ihrer Facebook-Fanpage einstellen soll. Folgt die Behörde nicht, so sieht das BDSG keine Sanktionen für die Behörde vor. Die Landesdatenschutzgesetze finden dazu teilweise andere Regelungen. In den EU-Mitgliedstaaten findet sich ein bunter Flickenteppich zu dem Thema Sanktionierung von Behörden. Welchen Sinn und Zweck Sanktionen haben und welche Regelungen konkret die deutschen Bundesländer, der Bund und die EU-Mitgliedstaaten sowie die Schweiz gefunden haben, damit beschäftigt sich dieser Beitrag (Stand vom 21.03.2023).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2023.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-04-28 |
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