Mit Urteil vom 4. Juli 2025 (Az. 05 O 2351/23) hat das Landgericht Leipzig eine maßgebliche Entscheidung im Datenschutzrecht getroffen. Geklagt hatte ein Nutzer des sozialen Netzwerks Facebook gegen Meta Platforms Ireland Limited (Meta). Im Mittelpunkt stand die Feststellung, dass der Nutzungsvertrag mit Facebook die Verarbeitung personenbezogener Daten des Klägers auf Dritt-Websites und in Dritt-Apps seit dem 25. Mai 2018 nicht gestattet. Meta Platforms Ireland Limited (Meta) wurde zur Unterlassung der streitgegenständlichen Datenverarbeitung verurteilt und zur Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes in Höhe von 5.000 Euro verpflichtet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2025.05.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-08-29 |
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