Internationale Datentransfers müssen immer durch geeignete Garantien abgesichert werden, auch wenn der Empfänger im Drittstaat bereits dem Anwendungsbereich der DSGVO unterliegt.
Die Nichtanwendbarkeit der SCC befreit Unternehmen nicht von der Pflicht alternative Mechanismen zur Absicherung des Datentransfers zu prüfen und zu implementieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-10-31 |
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