Anfang Juni dieses Jahres wurde ein bereits im Februar ausgesprochener Freispruch des LG Hannover in einem Bußgeldverfahren in Höhe von 4,3 Mio. EUR des LfD Niedersachen gegen VW rechtskräftig, nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover ihre Rechtsbeschwerde beim OLG Celle zurückgenommen hatte. Der Freispruch hat in der aktuellen Debatte um Pseudonymisierung und Anonymisierung von personenbezogenen Daten eine hohe Signalwirkung, stellt das LG Hannover doch bei der Pseudonymisierung auf die Empfängersicht ab und erklärt das Bestehen einer “anonymisierenden Pseudonymisierung”.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2025.05.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-08-29 |
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