Der EuGH hat in seinem viel erwarteten Urteil zu EncroChat-Daten die Bedingungen präzisiert, unter denen Beweismittel in grenzüberschreitenden Strafverfahren übermittelt und verwendet werden dürfen. Der EuGH entschied im Kern, dass von ausländischen Behörden gewonnene Beweismittel (hier: Frankreich) unter bestimmten Voraussetzungen auch dann verwendet werden dürfen, wenn die Maßnahme im Anordnungsstaat (hier: Deutschland) nicht zulässig gewesen wäre. Die Entscheidung hat auch eine Verbindung zum Kinderdatenschutz im weiteren Sinne, weil bei den Ermittlungen gegen die Nutzer dieses verschlüsselten Kommunikationsdienstes nicht nur Delikte wie Drogenhandel, Geldwäsche und organisierte Kriminalität aufgedeckt wurden, sondern auch Fälle von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.04.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-06-27 |
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