Leitsätze:
1. Das Auskunftsrecht gemäß Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO muss betroffenen Personen eine verständliche und nachvollziehbare Information über die Logik automatisierter Entscheidungen ermöglichen, insbesondere, wenn diese erhebliche Auswirkungen auf sie haben.
2. Die Entscheidung des EuGH stellt klar, dass der Schutz von Geschäftsgeheimnissen nicht pauschal zur Verweigerung der Auskunft über die Logik herangezogen werden kann.
3. Eine unabhängige Abwägung durch Gerichte oder Aufsichtsbehörden ist erforderlich. Für datengetriebene Entscheidungsverfahren – insbesondere im Kontext von KI-Systemen – wird der Druck auf Verantwortliche steigen, die technische Komplexität so aufzubereiten, dass sie auch Laien verständlich gemacht werden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2025.03.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-04-28 |
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