Das AG Arnsberg hat dem EuGH mehrere zentrale Fragen zur Auslegung der DSGVO vorgelegt. Es soll geklärt werden, unter welchen Umständen ein Verantwortlicher ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO als rechtsmissbräuchlich ablehnen kann. Laut dem AG Arnsberg ist unklar, ob eine exzessive Anfrage im Sinne des Art. 12 Abs. 5 S. 2 DSGVO bereits bei einer erstmaligen Anfrage gegenüber dem Verantwortlichen vorliegen kann, wenn diese dazu dient, später DSGVOSchadensersatzansprüche zu provozieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.06.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-10-31 |
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