Am 20. November, dem internationalen Tag der Kinderrechte, hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) eine Entschließung zur „Verbesserung des Datenschutzes von Kindern in der Datenschutz-Grundverordnung“ veröffentlicht. Nur wenige Tage später hat das Europäische Parlament in einem nicht bindenden Bericht ein EU-weit einheitliches Mindestalter von 16 Jahren für den Zugang zu sozialen Netzwerken, Videoplattformen und KI-Begleitern gefordert. Die Entschließung der DSK möchte den Kinderschutz im Kernstück des europäischen Datenschutzrechts stärker verankern und hat dabei auch jene Beweggründe im Blick, die der Debatte um ein Nutzungsverbot ebenfalls zugrunde liegen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2026.01.16 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-01-07 |
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