Gerade eben noch schien die Datenschutzwelt fest zementiert zu sein: Die europäische DS-GVO als Fixstern des Datenschutzes, unerreicht doch unverrückbar; nationales Datenschutzrecht, das sich in seine Rolle als Lückenfüller hineingefunden hatte und selbst übrig gelassene Regelungsräume wie den Beschäftigtendatenschutz nicht mehr „spezifischer“ (Art. 88 DS-GVO) auszufüllen vermochte; betriebliche Datenschutzbeauftragte, die sich mit ihrer Beraterrolle immer weiter anfreundeten. Und wäre da nicht der Europäische Gerichtshof gewesen, der mit seinen unfassbar datenschutzfreundlichen Verdikten – man denke nur an Safe Harbor – und unfassbaren Inventionen – man denke besser nicht an SRB und den Verlust der Gewissheit, was ein personenbezogenes Datum ist – für stete Unruhe sorgt, man hätte den Eindruck gewinnen können, alles sei gut und wohl geordnet.
| Lizenz: | ESV-Lizenz | 
| ISSN: | 2196-9817 | 
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2025 | 
| Veröffentlicht: | 2025-10-28 | 
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