Das österreichische Datenschutzrecht hält einzelne Spezifika bereit, in denen es sich vom deutschen Datenschutzrecht unterscheidet. Die Unterschiede reichen von schlichten Begriffsverschiedenheiten, über liberalere Umsetzungen von Richtlinienvorgaben, bis zu eigenen österreichischen Begriffskreationen jenseits einer durch unionsrechtliche Vorgaben angestrebten (Mindest-) Harmonisierung. Im Folgenden sollen – nach einer kurzen Einleitung über die wesentlichen österreichischen Datenschutzrechtsquellen und deren Grundsätze – drei dieser für die Datenschutzpraxis bzw. das grenzüberschreitende Datenschutzverständnis als besonders bedeutsam erachtete Unterschiede einer näheren Betrachtung unterzogen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2014.04.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-06-27 |
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