Videoüberwachung ist ein datenschutzrechtlicher Dauerbrenner, der durch die Datenschutzreform nichts an Aktualität eingebüßt hat. Für die Beurteilung ihrer rechtlichen Zulässigkeit ist es von Bedeutung, ob sie in den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung oder der Richtlinie für den Datenschutz im Bereich von Polizei und Justiz fällt. Obwohl die beiden europäischen Rechtsakte aufeinander abgestimmt sind, unterscheiden sie sich doch in wichtigen Punkten. Überdies besteht bei Anwendbarkeit der Richtlinie ein nationaler Umsetzungsbedarf mit entsprechenden Spielräumen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2018.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-10-29 |
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