Die Einwilligung in Ermittlungsmaßnahmen spielt in der Praxis eine große Rolle, ist in der Strafprozessordnung jedoch nur partiell geregelt. Nach Auffassung des LG Kiel (Beschl. v. 19.08.2021 – 10 Qs 43/21) sind wesentliche Erfordernisse für die Wirksamkeit der Einwilligung in eine Durchsuchung dem Bundesdatenschutzgesetz zu entnehmen. Der Einfluss des Datenschutzrechts auf das Strafprozessrecht -„Ein Ring, sie zu knechten, sie alle zu finden, ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden“?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2022.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-11-12 |
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