Kürzlich wurden Bestrebungen der Bundesregierung bekannt, die Befugnisse des Bundeskartellamts auszuweiten. Geplant ist eine Zuständigkeit des Bundeskartellamts für Verbraucherschutz im Internet, wobei der Fokus auf flächendeckenden Verstößen liegen soll. Das Bundeskartellamt soll in Fällen solcher Verstöße die Befugnis zur Verhängung von Geldbußen, Abschöpfung finanzieller Vorteile und Sektoruntersuchungen bekommen. Vor dem Hintergrund dieses Vorhabens scheint eine Annäherung der Tätigkeitsbereiche von Datenschutz- und Wettbewerbsaufsicht möglich. Es stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis beide Aufsichten zueinander stehen. Anliegen des Beitrags ist es, zu untersuchen, wie das Verhältnis der beiden Aufsichten zueinander geregelt ist und geregelt werden könnte. Zudem soll der Frage nachgegangen werden, wie sich eine mögliche Annäherung der Zuständigkeitsbereiche von Datenschutz- und Wettbewerbsaufsicht zur unabhängigen Stellung der Datenschutzaufsichtsbehörde verhält.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2017.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-03-10 |
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