In der PinG 03.14 setzte sich Sebastian Schulz mit der Übermittlung von Positivdaten an Auskunfteien auseinander. Aber nicht nur die Übermittlung von Positivdaten wirft datenschutzrechtliche Fragen auf. Vielmehr werden auch hinsichtlich der Übermittlung sogenannter Negativdaten an Auskunfteien gemäß § 28a Abs. 1 BDSG immer wieder datenschutzrechtliche Fragen diskutiert, obgleich die letzte Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes hierzu bereits Antworten gefunden hat. Zu vielen der diskutierten Fragen sind bereits klarstellende (ober-)gerichtliche Entscheidungen erfolgt, die an dieser Stelle vorgestellt werden sollen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2014.06.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-28 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: