Art. 91 DS-GVO gestattet Kirchen und religiösen Gemeinschaften unter bestimmten Umständen die Anwendung eigener Datenschutzregelungen – ein Privileg, das bei ökumenischen Zusammenschlüssen kirchlicher Träger zu komplexen Zuständigkeitsfragen führt. Der Beitrag beleuchtet die datenschutzrechtlichen Herausforderungen bei gemeinsamen Einrichtungen von katholischen und evangelischen Trägern und zeigt, wie Mehrheitsverhältnisse, kirchliche Werteordnungen und tarifliche Bindungen die Anwendung des jeweiligen Datenschutzrechts beeinflussen. In paritätischen Fällen erfolgt eine gestufte Prüfung, die bis zur Abstimmung kirchlicher Oberinstanzen reichen kann. Der Beitrag plädiert für die frühzeitige Einbindung der Aufsichtsbehörden.
| Lizenz: | ESV-Lizenz | 
| ISSN: | 2196-9817 | 
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2025 | 
| Veröffentlicht: | 2025-10-28 | 
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
