• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
    • Leseproben
    • Autorenhinweise
    • Jahresinhaltsverzeichnisse
    • Mediadaten
  • Inhalt
  • Archiv
  • Blog
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "2014"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (63)
Alle Filter entfernen

Arbeitshilfen

Hier finden Sie aktuelle Arbeitshilfen zur Umsetzung der DS-GVO-Vorgaben.

Suchergebnisse

63 Treffer, Seite 4 von 7, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 5/2014

    Inhalt / Impressum

    …Bezugsgebühr wird jährlich im Voraus erhoben. Abbestellungen sind mit einer Frist von 2 Monaten zum 1. 1. j. J. möglich. Anzeigen: Erich Schmidt Verlag GmbH & Co… …Böhler Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 2, vom 1. Januar 2014, die unter http://www.esv.info/z/PinG/zeitschriften.html bereitsteht oder auf Wunsch… …10785 Berlin Tel. (030) 25 00 85-225 · Fax (030) 25 00 85-275 · ESV@ESVmedien.de · www.ESV.info PinG_eJournal_184x120.indd 1 07.08.2014 11:38:45…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 6/2014

    Inhalt / Impressum

    …wird jährlich im Voraus erhoben. Abbestellungen sind mit einer Frist von 2 Monaten zum 1. 1. j. J. möglich. Anzeigen: Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG… …gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 2, vom 1. Januar 2014, die unter http://www.esv.info/z/PinG/zeitschriften.html bereitsteht oder auf Wunsch zugesandt wird… …Fax (030) 25 00 85-275 · ESV@ESVmedien.de · www.ESV.info BUCO_Anzeige_184x120_sw_kn.indd 1 16.10.2014 13:23:18 Prozessfarbe Schwarz…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 2/2014

    Aus Sicht der Stiftung Datenschutz – Wert der Privatheit – nachgefragt!

    Frederick Richter
    …, LL. M. Viel Wandel – wenig Aktivität Im vergangenen Herbst diskutierte die Stiftung den Wert der Privatheit öffentlich mit einem Expertenpodium. 1 Um… …Gruppe der 30- bis 39-Jährigen statt (Abb. 1). –– Knapp drei Viertel der Befragten haben aktuell den Eindruck, dass die Definition von Privatsphäre stark… …„Privacy in Germany“. Seit Anfang 2013 leitet er die neugegründete Stiftung Datenschutz in Leipzig. (Foto: Lorenz Becker) 1… …http://stiftungdatenschutz.org/podiumsdiskussion-was-ist-uns-privatheit-wert. 2 http://stiftungdatenschutz.org/umfrage-zur-bedeutung-der-privatsphare. Abb. 1 Abb. 2 Aus Sicht der Stiftung Datenschutz Richter PinG 02.14 71 ––…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 4/2014

    Grenzenlose Auftragsdatenverarbeitung

    Dr. Stefan Drewes, Manfred Monreal
    …Europäische Datenschutzrichtlinie 95/46/EG (DSRL) aus dem Jahre 1995 ablösen soll. 1 Eines der Hauptziele der Gesetzesinitiative besteht darin, den Datenschutz… …Konsequenzen. 1 Abrufbar unter http://ec.europa.eu/justice/data-protection/document/ review2012/com_2012_11_de.pdf. 2 Vgl. EU-Kommission… …, http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-46_de.htm. 3 Vgl. Gola/Schulz, RDV 2013, 1, 6. 4 Siehe nachfolgend unter III.2. 144 PinG 04.14 Drewes / Monreal Das Europäische Parlament hat 2011 seine… …EU­Datenschutzrichtlinie 1. Die EU­Datenschutzrichtlinie Aufbauend auf der Konvention Nr. 108 des Europarates vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der… …Entschließungspunkt 10. 6 Vgl. Gola/Schulz, RDV 2013, 1, 7. 7 Vgl. Dehmel/Hullen, ZD 2013, 147, 150. 8 Vgl. Albrecht, ZD 2013, 50; Dehmel/Hullen, ZD 2013, 147 ff… ….; Gola/Schulz RDV 2013, 1 ff. 9 Vgl. Artikel-29-Gruppe, Stellungnahme Nr. 169, S. 3. 10 Abrufbar unter http://conventions.coe.int/treaty/ger/treaties/html/108.htm… …ist er auch nach Art. 17 Abs. 1 DSRL für die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Damit hat der europäische Gesetzgeber dem für die… …: Mai 1999 A.30, DSRL 95/46/EG, Art. 1 Rd. 10. 13 Vgl. Brühann, in: Grabitz-Hilf, Das Recht der Europäischen Union, Stand: Mai 1999 A.30, DSRL 95/46/EG… …hinreichend präzise und nicht ergänzungsbedürftig. III. Die Auftragsdatenverarbeitung nach dem BDSG 1. Das Bundesdatenschutzgesetz Das im Jahr 1977 erlassene… …Diese ergibt sich nach herrschender Auffassung aus § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG. 37 Eine Übermittlung ist danach gerechtfertigt, wenn die Beauftragung des…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 2/2014

    Praktische Auswirkungen des § 11 Abs. 5 BDSG bei Übergabe oder Rückgabe von Festplatten und anderen Endgeräten mit Datenträgern an IT-Dienstleister oder Hersteller

    Johannes Christian Rupprich, Sebastian Feik
    …immer mehr personenbezogene Daten auf immer kleiner werdenden Datenträgern zu speichern, führt zu diversen datenschutzrechtlichen Herausforderungen. 1… …Geltendmachung 1 Zu BYOD siehe Franck, RDV 2013, 185; von dem Bussche/Schelinski, in: MAH ­IT-Recht, 2013, Teil 1. Rn. 468 ff.; Conrad/Schneider, ZD 2011, 153; Zur… …erhalten, die ebenso regelmäßig den Zugriff auf personenbezogene Daten im Sinne des § 3 Abs. 1 BDSG ermöglichen. Die Wartung von Hard- und Software kann… …kompletten Systemen oder einzelnen Datenträgern kommt. Ob die Vertraulichkeit der Daten gewährleistet werden kann, ist dabei fraglich. 1. Datenschutzrechtliche… …diesem Zusammenhang insbesondere folgende Fallgruppen unterschieden werden, die nachfolgend exemplarisch untersucht werden: 1. Routinemäßige Wartung von… …bedingt durch einen physikalischen Datenträgerdefekt. III. Rechtliche Bewertung 1. Routinemäßige Wartung von Datenträgern mit ­personen­bezogenen Daten Bei… …eines Zweifelsfalls verstanden werden kann, gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend, „wenn die Prüfung oder Wartung automatisierter Verfahren oder von… …des § 11 Abs. 1 bis 4 BDSG zumindest für den Fall des sicheren Ausschlusses des Zugriffs auf personenbezogene Daten nicht zwangsläufig gegeben ist. Dies… …Hardware-Wartungsverträgen handelt es sich nach h. M. um Werkverträge, siehe auch von dem Bussche/Schelinski, in: MAH IT-Recht, 2013, Teil 1. Rn. 126. 17 Kiesche/Wilke, CuA… …Konsequenz der Unzulässigkeit der Datenweitergabe und ein Bußgeld gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2b BDSG riskieren. 19 Vertraglich ist dabei die Weisungsgebundenheit…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 3/2014

    The Australian Privacy law Reform – what has changed?

    Dr. Jonas Kahl
    …the most important changes of this reform are emphasised, after a short historical ­review. 1 I. History of the Australian Privacy Act Initially the… …it was based on eleven so called “Information Privacy Principles” (IPPs). These were based again on OECD guidelines and set out standards relating 1… …Principles (APPs) Most important are the changes of the Principles in Schedule 1 of the Act. Here the former “Information Privacy Principles” (IPPs) were… …, as APP ­entities, manage personal information in an open and transparent way (APP 1). According to APP 2, individuals should have the option of not… …questions of direct marketing and exceptions for it. 1. Law governing the sending of ­information overseas is the most ­significant change APP 8 governs cases… …allows it to seek much higher penalties than before. According to Section 80 W (1) of the Privacy Act the Commissioner may apply to the Federal Court or…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 4/2014

    Unterschiede zwischen deutschem und österreichischem Datenschutzrecht

    Drei Beispiele aus der österreichischen Datenschutzpraxis
    MMag. Ewald Lichtenberger, Mag. Hannes Knapp
    …reichen von schlichten Begriffsverschiedenheiten, 1 über liberalere Umsetzungen von Richtlinienvorgaben, 2 bis zu eigenen österreichischen… …Datenschutzverständnis als besonders bedeutsam erachtete Unterschiede einer näheren Betrachtung unterzogen werden. 1 2 3 I. Einleitung Das österreichische Datenschutzrecht… …. a. auch die Bestimmungen der so 1 Siehe dazu Pkt. I.3. 2 Bezugnehmend auf die Richtlinien RL 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) und RL 2002/57/EG… …(Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation). 3 Vgl. dazu den Begriff der „indirekt personenbezogenen“ Daten in § 4 Z. 1 DSG 2000. Das sind personenbezogene… …Betroffenheit personenbezogener Daten. § 4 Z. 1 DSG 2000 definiert „personenbezogene Daten“ als Angaben über Betroffene, deren Identität bestimmt oder bestimmbar… …Verbot jeder Datenverwendung. Dies ist Ausfluss aus dem Grundrecht auf Datenschutz in Art. 1 § 1 Abs. 1 DSG 2000, das besagt, dass „jedermann Anspruch auf… …auch einige Besonderheiten. Drei dieser Art stellen wir im Folgenden näher dar. 1. Juristische Personen als Subjekte des Datenschutzrechts Es ist eine… …länderübergreifenden Datenschutzpraxis sorgt. Es betrifft eine im Wesentlichen 20 Vgl. OGH, Urt. v. 02. 08. 2005 – 1 Ob 104/05h. 21 Vgl. DSK, Empfehlung v. 13. 07. 2012… …ausdrücklicher 23 Vgl. § 11 Abs. 1 Z. 1 bis 6 und § 11 Abs. 2 DSG 2000. 24 Vgl. dazu die Bestimmungen in § 15 DSG 2000. gesetzlicher Ermächtigung erfolgt oder als… …Bestimmungen zum räumlichen Anwendungsbereich in § 3 DSG 2000 darstellt. Vgl. § 3 Abs. 1 2. Satz DSG 2000.…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2014

    Die NSA in aller Munde – und was ist mit dem BND?

    Stefan Heumann
    …Wir wissen mehr über den US­Geheimdienst als über unseren eigenen 1 Die Snowden­Enthüllungen haben den mächtigsten Geheimdienst der Welt in den… …deutsche Dienste undenkbar. 1 Dieser Beitrag ist in einer früheren Version auf www.carta.info erschienen. Auch in der Öffentlichkeit herrscht die Überzeugung… …netzpolitik.org/2013/11­distanziert­sich­vonbnd­kooperation­schiebt­ball­an­internetknotende­cix­weiter. 7 Huber, NJW 2013, 2572. 8 BVerfG, Urt. v. 14. 07. 1999 – 1 BvR 2226/94, 1 BvR 2420/95, 1 BvR 2437/95 = NJW 2000, 55. 9 Huber, NJW 2013, 2572, 2576…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 5/2014

    Kapitalisierungsmöglichkeiten von Bestandskundendaten insbesondere im gewerblichen Bereich

    Stefan Wehmeyer
    …regelmäßig teurer ist als ein Ausbau des Geschäfts auf der Basis von Bestandskunden. 1 Durch die im Laufe der Kundenbeziehung erfolgte Hinzuspeicherung von… …Unternehmen von Dritten angekauft und damit als entgeltlich erworbene immaterielle Ver- mögensgegenstände nach § 246 Abs. 1 S. 1 HGB aktivierungspflichtig… …, Gestaltungsmöglichkeiten und Freiräume bestehen, die von Unternehmen ausgenutzt werden könnten. Dies gilt auch 1 Vergleiche nur: Wikipedia, unter »Beziehungsmarketing«… …transparent darzulegen, 5 zum Beispiel auf der Webseite der verantwortlichen Stelle im Rahmen der Datenschutzerklärung nach § 13 Abs. 1 TMG. Zu kommunizieren… …ursprüngliche Zweckbestimmung nachträglich geändert, besteht eine Benachrichtigungspflicht nach § 33 BDSG. 6 1. Hinzuspeicherung im B2C- und B2B-Bereich Zu den… …den gewerblichen Bereich gilt. Der Wortlaut der Norm lässt das Hinzuspeichern von Daten nur für den Zweck der Eigenwerbung nach § 28 Abs. 3 S. 2 Nr. 1… …Hinzuspeicherung im Bereich der Berufs- oder Spendenwerbung unzulässig, bzw. nur dann erlaubt sei, wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BDSG vorliegen… …, die grundsätzlich einer Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 BDSG oder einer anderweitigen Erlaubnis (zum Beispiel 22 Bergmann/Möhrle/Herb, Datenschutzrecht, Stand… …, gespeichert werden. 37 Danach entsteht die Prüfpflicht erneut. Dies setzt aber auch voraus, dass die Speicherung nach § 29 Abs. 1 BDSG weiterhin zulässig ist… …Betroffenen bei der Werbung die für die Nutzung der Daten verantwortliche Stelle eindeutig erkennbar ist. 1. Keine Beschränkung auf Listendaten Anders als § 28…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2014

    Bring Your Own Device – Einsparungspotenzial mit Sicherheitsrisiko?

    Daten-/IT-Sicherheit, Haftung und Risikomanagement beim Einsatz privater IT-Systeme im Unternehmen
    Dr. Sebastian Brüggemann
    …zuverlässige, Technologien zum Einsatz kommen. 1 Technik als Lifestyle ist nicht neu. Firmenhandy, Notebook und andere Endgeräte sind auch nach wie vor ein… …„Downgrade“ handelt. 1 Dieser Trend wird mitunter auch als „Consumerization“ bezeichnet, vgl. Heinzelmann, DSB 2012, 11; Hemker, DuD 2012, 165; Franck, RDV 2013… …strafrechtlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit Datenverarbeitungsvorgängen. 1. BYOD und Datenschutz Unabhängig davon, wie das BYOD­Konzept im Einzelfall… …Persönlichkeitsrechts mit seinen Ausprägungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ebenso wie des vom BVerfG entwickelten Computergrundrechts (Art. 2 Abs. 1 i… …. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) eröffnet. Die Einführung von BYOD 8 Vgl. Bergstein, IBM Faces the Perils of “Bring Your Own Device”, MIT Technology Review v… …Verarbeitung personenbezogener Daten (§ 3 Abs. 1 BDSG) verbunden. Zu unterscheiden sind hier nicht nur die unterschiedlichen Sphären beruflichen wie privaten… …Abgrenzung zwischen Auftragsdatenverarbeitung (§ 3 Abs. 7 BDSG) und bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen (§ 5 S. 1 BDSG) lediglich Indizwirkung… …personenbezogener Daten. aa) Technische Anforderungen Der Umfang des technischen und organisatorischen Pflichtenkatalogs lässt sich der Anlage zu § 9 Abs. 1 BDSG… …. Aufl. 2012, § 1 Rn. 19 ff. 14 So Koch, ITRB 2012, 35, 39; Zöll/Kielkowski, BB 2012, 2625; beschränkt auf den Einsatz von BYOD durch selbständige… …Grundsätzen der Störerhaftung (§ 97 Abs. 1 UrhG) in Betracht. 29 Dem gilt es bei der Integration neuer Geräte stets Rechnung zu tragen. 3. Haftung Die…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
◄ zurück 2 3 4 5 6 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Datenschutzdigital        Erich Schmidt Verlag        ConsultingBay

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück