• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
    • Leseproben
    • Autorenhinweise
    • Jahresinhaltsverzeichnisse
    • Mediadaten
  • Inhalt
  • Archiv
  • Blog
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "2022"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (43)
  • Titel (2)
Alle Filter entfernen

Arbeitshilfen

Hier finden Sie aktuelle Arbeitshilfen zur Umsetzung der DS-GVO-Vorgaben.

Suchergebnisse

43 Treffer, Seite 4 von 5, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 2/2022

    Anmerkungen zu dem Interview mit Herrn Waldman in der PinG 01.22

    Nicole Beranek Zanon
    …­HÄRTING Rechtsanwälte AG, Zug 64 PinG 02.22 Beranek Zanon „Die Waldman Debatte“ – Anmerkungen die Unternehmen tun so als befolgen sie die DSGVO. Das ist… …Unternehmen strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn ihnen Vorsatz bewiesen werden kann. – „Sie (die DSGVO) hat lediglich dazu beigetragen… …Einwilligungen Macht auf die Unternehmen verlagern und bei ­ihnen verankern, ganz gleich, was sie sagen.“ – Dass die Mechanismen der DSGVO durch Zweckentfremdung… …angestrebt, dass ein niederschwelliger Zugang zum Gericht – zur Schlichtungsbehörde in der Schweiz – effektiv dazu führen könnte, dass sich Unternehmen um den… …Datenmonopol der Unternehmen sind die technischen Möglichkeiten, nicht die Datenschützer verantwortlich.…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 2/2022

    Ausgewählte Rechtsprechung und Verfahren

    Philipp Müller-Peltzer, Ilan Leonard Selz
    …Müller-Peltzer und Ilan Leonard Selz ♦ KG Berlin, Beschl. v. 06. 12. 2021 – Az. 3 Ws 250/21 – Kann ein Unternehmen Adressatin eines Bußgeldverfahrens wegen eines… …Datenschutzverstoßes sein? Mit der Frage, ob ein Bußgeldverfahren nach Art. 83 DSGVO unmittelbar gegen ein Unternehmen geführt werden kann, muss sich nun der EuGH auf… …Bußgeldverfahren gegen die Deutsche Wohnen SE ein, da es die Ansicht vertrat, die Voraussetzungen für die Verhängung einer Geldbuße gegen ein Unternehmen seien in §… …. 29 OWi 1/20). Es verhängte ein Bußgeld nach Art. 83 DSGVO direkt gegen ein Unternehmen, indem es als Gegenstand der Sanktion nicht eine ­ursächliche… …es, ein Unternehmen als weit verstandene wirtschaftliche Einheit zu sehen, der materielle Haftung für Sanktionen zugewiesen werden kann, sodass auch… …das Unternehmen an sich bebußt werden kann. Dieser funktionelle Begriff wird im deutschen Recht unter anderem bereits im EU- Banken- und Kartellrecht…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 2/2022

    VG Wiesbaden vs. Hessischer VGH

    Keine abschließende Antwort auf die Frage, ob der Einsatz eines Dienstleisters mit Hauptsitz in den USA eine unzulässige Drittlandsübermittlung darstellen kann
    Dr. Jan-Philipp Günther-Burmeister
    …. Da im Rahmen der ­Cookie-Dienstleistung ein externes Unternehmen eingesetzt wurde, dessen Unternehmenszentrale in den USA lag, nahm das Gericht eine… …Unternehmen angeboten, verarbeite aber (unter ­anderem) die IP-Adressen der Endnutzer auf Servern eines externen Cloud Hosting- Unternehmens, dessen… …Unternehmenszentrale sich in den USA befand (nachfolgend: „externes Unternehmen“). Die Zentrale des externen Unternehmens unterfiel dem US Cloud Act, nach dem… …Auffassung des Gerichts mag die Hochschule für nachfolgende Vorgänge, etwa die Speicherung und Verwendung der Daten durch das externe Unternehmen, nicht mehr… …Unternehmen, die unmittelbar durch die Einbindung des Cookie-Dienstleisters auf der Webseite der Hochschule ausgelöst wurden, sei die Hochschule jedoch… …. Unternehmen sollten sich einen Überblick über die Verarbeitungen von Daten verschaffen, bei denen sich die Konzernzentrale eines Empfängers in einem Drittland…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2022

    Editorial

    Niko Härting
    …und die Macht großer Unternehmen. Der Datenschutz muss sich erneuern und einen neuen Anfang wagen, wenn er als Bürgerrecht noch ernst genommen werden…
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2022

    „Der Einsatz für den Datenschutz muss sich auf Fragen der strukturellen Macht und der Diskriminierung konzentrieren.“

    Prof. Ari Ezra Waldman
    …immer stärker wird, ist Waldman der Meinung, dass jüngste Änderungen im Datenschutzrecht genau die Art von Änderungen sind, die von den Unternehmen… …gewünscht werden, und dass selbst diejenigen, die sich als Verfechter des ­Datenschutzes sehen, oft unwissentlich das Fehlverhalten von Unternehmen fördern… …die DSGVO dazu beitragen kann, die Macht der Unternehmen und Datenschutzverletzungen einzudämmen. Azi Ezra Waldman ist der Meinung, dass Big Tech es… …Unternehmen einen Vorteil gegenüber den US- Internetriesen verschaffen würden. Es war viel von „gleichen Wettbewerbsbedingungen“ zwischen EU- und US-Unternehmen… …: Profit. In diesem Kontext wird das Gesetz kooptiert. Datenschutz-Folgenabschätzungen werden zu wenig mehr als Einschätzungen, ob ein Unternehmen verklagt… …festgestellt, dass Unternehmen zwar mit ihren Datenschutzabteilungen prahlen, dann aber ihre Budgets auf drei andere Abteilungen (IT, Rechtsabteilung… …, Compliance) aufteilen, so dass nichts getan wird. Ich habe gesehen, wie Unternehmen den Forschern erzählten, dass sie den Datenschutz in ihre Geschäftsbereiche… …habe gesehen, wie ein Unternehmen Pressemitteilungen über die Einstellung von Datenschutzingenieuren herausgab, diese Ingenieure dann aber erst ganz am… …gesehen, wie sich das viel gepriesene „Audit“ in eine alberne Übung verwandelt hat, bei der ein vom Unternehmen beauftragter Prüfer kommt und eine Reihe von… …. Ich habe gesehen, wie Unternehmen sich ganz auf die Erschleichung von Einwilligungen konzentrierten, um sich nach der DSGVO eine Rechtsgrundlage für die…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2022

    (Keine) datenschutzrechtliche Verantwortung bei „Corona-Apps“

    Marvin Heinrich
    …öffentlichen Lebens intensiv genutzt werden. Sie dienen vordergründig den Veranstaltern, Restaurantbesitzern und sonstigen Unternehmen zur Erfüllung ihrer…
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2022

    Datenschutzklagebefugnis von Verbraucherverbänden vor dem EuGH

    Was folgt aus den Schlussanträgen in Sachen Facebook-Appzentrum?
    Heiko Dünkel
    …Auffassung wieder. angesichts Einwilligungsspam, Psychotricks und der komplizierten Datenverarbeitungen kaum in der Lage, ihre Rechte gegenüber den Unternehmen…
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2022

    Ausgewählte Rechtsprechung und Verfahren

    Philipp Müller-Peltzer, Ilan Leonard Selz
    …Arbeitnehmern genutzten Endgeräte zugreifen darf. Ein Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis kann zudem nicht nur aufsichtsrechtliche Konsequenzen für Unternehmen…
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2022

    Mehr Datenfortschritt wagen

    Frederick Richter
    …Sicht der Stiftung Datenschutz braucht es für Unternehmen und Beschäftigte klare Regeln zur Datennutzung in der Arbeitswelt. 6 Fragen zur Erforderlichkeit… …im Homeoffice gehen? Was darf ein Unternehmen bei der Nutzung privater Geräte kontrollieren? Daher bin auch ich dafür, dass der Gesetzgeber das Heft…
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2022

    Schadensersatz für Werbemailings

    Landgericht Saarbrücken legt dem EuGH vier Fragen zu Art. 82 DSGVO vor
    Stefan Sander
    …, wettbewerbswidriges Verhalten der Unternehmen zu ahnden und diese von der Beteiligung an solchem Verhalten abzuhalten“. 10 Auch hat der EuGH bereits mehrfach ausgeführt…
◄ zurück 1 2 3 4 5 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Datenschutzdigital        Erich Schmidt Verlag        ConsultingBay

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück