• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
    • Leseproben
    • Autorenhinweise
    • Jahresinhaltsverzeichnisse
    • Mediadaten
  • Inhalt
  • Archiv
  • Blog
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "2024"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (46)
Alle Filter entfernen

Arbeitshilfen

Hier finden Sie aktuelle Arbeitshilfen zur Umsetzung der DS-GVO-Vorgaben.

Suchergebnisse

46 Treffer, Seite 5 von 5, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 2/2024

    Hat der EuGH den Schufascore für unzulässig erklärt?

    Eine Bewertung aus der Perspektive des vorlegenden Gerichts und der Wissenschaft
    Hans-Hermann Schild, Prof. Dr. Boris P. Paal
    …Federführung der EG-Datenschutzrichtlinie mit dem Ergebnis, dass wir hier nun neue Rechtsfragen haben, die aber nicht nur das Auskunfteienwesen allein betreffen… …, sondern ganz allgemeiner Natur sind. Ich gehe davon aus, dass wir hier in unserem Gespräch hauptsächlich über die Scoring-Entscheidung sprechen, also das… …. Zunächst einmal vielen Dank auch von meiner Seite für Ihre Einladung. Ich will gerne das von Ihnen, lieber Herr Schild, Gesagte hier noch einmal… …belastbarem und verlässlichem ­Scoring. Hier spielen Fragen der Transparenz und der Vorhersehbarkeit, der Erkennbarkeit und Erklärung eine große Rolle. Übrigens… …, ansonsten wäre sie auch nicht in Basel 3 enthalten. Insoweit besteht ja auch ein rechtlicher und ein faktischer Druck, hier eine entsprechende… …Bonitätsbewertungen durchzuführen. An die Deutsche Bank mit den „Peanuts“ möchte ich jetzt nicht erinnern. Hier hieß es seinerzeit, „je höher die Kreditaufnahme ist… …vor allem die Frage zu beantworten war, ob es eine „strict liability“ von Unternehmen gibt oder nicht. Auch hier feiern sich ja alle Beteiligten als… …gesetzgeberische Gestaltung wie in § 31 BDSG oder durch sonstige Ausnahmetatbestände wie der Einwilligung oder dem Vertrag. Hier haben die betroffenen Akteure wie… …beeinträchtigende Wirkung dieser automatisierten Entscheidungen oder wie in unserem Kontext – der Vorfeldmaßnahme – erfordert. Hier ist dann wieder das Merkmal… …verweise hier nur auf den BGH, der dies allerdings auch damit begründet, „man habe mit dieser Antwort gar nicht gerechnet“. Wir sind in diesem Fall ein Stück…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2024

    Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen und Datenpannen

    Status quo und Ausblick
    Karina Filusch, Dr. Aleksandra Sowa
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2024

    Facebook-Scraping und der Art. 82 DSGVO

    Warum der datenschutzrechtliche Schadensersatzanspruch trotz der ersten EuGH-Grundsatzentscheidung weiter Probleme bereitet
    Niklas Vogt, Kristina Gutzke
    …Anwendung von Art. 82 DSGVO zu verstehen, da hier bundesweit Gerichte mit einem mehr oder weniger identischen Ausgangssachverhalt konfrontiert sind bzw. waren… …Meldepflicht aus Art. 33 DSGVO und Verletzung der Informationspflicht aus Art. 34 Abs. 1 DSGVO Zuletzt soll hier auf die Melde- und Informationspflichten… …aufgegriffen werden. Zuvorderst zu nennen ist hier der persönliche Eindruck von der betroffenen Person. Konnten die Gerichte im Rahmen der persönlichen Anhörung…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2024

    Der risikobasierte Ansatz für die Bewertung von Datenschutzverstößen im Sinne von § 34 DSGVO

    Dr. Erion Murati
    …. Nach Auffassung der Artikel-29-Datenschutzgruppe sind hier insbesondere (1) die Art der Verletzung, (2) die Natur, (3) Sensibilität und der (4) Umfang…
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2024

    Wolken am Datenschutzhimmel

    Stefan Brink
    …der informationellen Selbstbestimmung zumindest nachdenklich stimmen müssen: Hier häufen sich Entscheidungen oberster Gerichte, die aus der Zeit – der…
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2024

    Schlaglicht 2: EuGH, Urt. v. 09.11.2023 – C-319/22 – Gesamtverband Autoteile-Handel e. V. ./. Scania CV AB – Wie hältst du es mit dem relativen Personenbezug?

    …Datum darstellt, kann in unterschiedlichen Situationen auch unterschiedlich zu bewerten sein. Das Gericht bestätigt hier seinen bereits in der… …zu berücksichtigen. Allerdings kommt eine Ausweitung des Grundsatzes in Betracht, wenn – wie hier – eine Beziehung zwischen dem Verarbeitenden und…
◄ zurück 1 2 3 4 5 weiter
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Datenschutzdigital        Erich Schmidt Verlag        ConsultingBay

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück