Auf Grund der technischen Beschaffenheit des Internets ist für die Bereitstellung und Nutzung von Telemediendiensten immer ein Austausch von Daten zwischen Sender und Empfänger erforderlich. Dass einige dieser Daten je nach Betrachtungsweise auch einen Personenbezug erkennen lassen, ist wohl ebenfalls unstrittig. Soweit im Rahmen eines solchen Telemediums personenbezogene Daten zu Marketing-, Analyse-, Personalisierungs- oder sonstigen „Trackingzwecken“ verarbeitet werden, ist im Regelfall die Einwilligung der betroffenen Personen erforderlich. Diese Auffassung vertritt jedenfalls der Europäische Datenschutzauschuss, der unter dem Begriff des Trackings insbesondere die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Zuhilfenahme von Cookies, Apps oder anderer Software verstehen möchte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2023.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-04-28 |
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