Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hatte in seinem ersten Urteil zu Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen in Urteil A-3790/2024 vom 8. April 2026 über die Frage zu entscheiden, ob ein Online-Händler (Beschwerdeführerin) verpflichtet ist, seine Kundschaft über eine Datensicherheitsverletzung zu informieren, bei der sogenannte RMA-URLs (individualisierte Retourenseiten) über mehrere Monate im Index der Suchmaschine Bing auffindbar waren. Dabei waren Personendaten von mindestens 19.000 Kundinnen und Kunden offengelegt worden, insbesondere Namen, Kontaktdaten, Kommunikationsinhalte, IBANs, Bilddaten und Gutscheincodes.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2026.05.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-08-28 |
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