Zu der Frage, ob Cookies für Werbezwecke einer Einwilligung bedürfen, zog sich ein über sechsjähriger Rechtsstreit hin, angefangen beim LG Frankfurt mit Stationen im Instanzenzug vor dem OLG Frankfurt, über den BGH, bis hin zum EuGH. Vom EuGH wurde die Rechtssache „Planet 49“ zuletzt an den BGH zurückverwiesen, der am 25. Mai 2020 sein abschließendes Urteil verkündete: Cookies zur Erstellung von Nutzungsprofilen für Zwecke der Werbung oder Marktforschung dürfen nur mit Einwilligung der Websitebesucher gesetzt werden, wobei keine voreingestellten Ankreuzkästchen zulässig seien. Der grundsätzliche Tenor entsprach damit dem des EuGH. So weit, so klar? Leider nicht. Mit dem Urteil bleibt die Rechtslage in Deutschland leider in vielen Detailfragen unklar. Und Unternehmen werden weiterhin mit Rechtsunsicherheit konfrontiert, wie dieser Beitrag zeigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2020.05.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-08-31 |
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