Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Betroffenen gegen Unternehmen kein Anspruch auf Unterlassung einer Datenübermittlung zusteht. Die DSGVO sei in diesem Zusammenhang abschließend und es könne auch nicht auf die allgemeinen zivilrechtlichen Normen zurückgegriffen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2023.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-07-07 |
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