Die Datenschutz-Grundverordnung stellt nicht nur datenverarbeitende Unternehmen vor neue Herausforderungen, die Aufsichtsbehörden werden zur Erfüllung ihrer Aufgaben ebenfalls viele Veränderungen vornehmen müssen. Dies betrifft unter anderem die Durchführung von Sanktionsverfahren. Es stehen neue sanktionsrechtliche Abhilfebefugnisse zur Verfügung, die Höhe der Bußgelder bemisst sich nach einem deutlich größeren Rahmen und die Verantwortlichkeit für Datenschutzverstöße wurde umgestaltet. Diese und weitere Neuregelungen dienen dem in der DSGVO erklärten Ziel, die Vorschriften der Verordnung künftig einheitlich und konsequent in der gesamten Union durchzusetzen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2017.03.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-28 |
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