Die DSGVO setzt auf ein dezentrales Durchsetzungsmodell. Eine der wesentlichen Neuerungen der DSGVO war in diesem Zusammenhang die Einführung des sog. One-Stop-Shop-Prinzips. Die DSGVO hat hierfür nach Art. 60 ff. DSGVO das Kooperationsverfahren und für den Fall, dass in diesem Verfahren ein Konsens nicht erzielt werden kann, das Kohärenzverfahren eingeführt, in dem der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) eine abschließende und verbindliche Entscheidung trifft. In der praktischen Anwendung haben diese Verfahren gerade in der Anfangszeit strukturelle Probleme aufgeworfen und damit erhebliche Kritik bei Unternehmen und Betroffenen ausgelöst.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-02-27 |
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