Der Data Act soll den Zugang zu Daten erleichtern und ihre wirtschaftliche Nutzung fördern. Gerade dort, wo nicht-personenbezogene Daten betroffen sind, entsteht jedoch für den Datenzugang und die Datenweitergabe ein Regelungsmodell, das die Nutzung in erheblichem Umfang an Verträge und Zweckvorgaben bindet. Die DSGVO, die hohe Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten stellt, hält mit Art. 6 DSGVO wiederum ein ausdifferenziertes System gesetzlicher Erlaubnistatbestände bereit. Der Beitrag beleuchtet das generelle Verhältnis der beiden Rechtsakte und untersucht dabei, ob nicht-personenbezogene Daten im Anwendungsbereich des Data Act mitunter stärker wirtschaftlich kontrolliert oder jedenfalls schwerer nutzbar sind als personenbezogene Daten.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2026.05.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-08-28 |
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