Die Verordnung für einen EU-Gesundheitsdatenraum ist auf die Zielgerade eingebogen: Nach der politischen Einigung und letzten Erörterungen im Rat im Juni 2024 wird die EU-Verordnung derzeit inalisiert. Es ist mit einer Veröffentlichung noch in diesem Jahr zu rechnen. Datenschutzrechtlich bringt der EU-Gesundheitsraum eine kleine Revolution: Anders, als die meisten Digitalrechtsakte der letzten Monate, lässt diese Verordnung die DSGVO nicht unberührt. Ganz im Gegenteil: In etlichen Regelungen versucht sich die Verordnung an einer konkreten Umsetzung der DSGVO im EU-Gesundheitsdatenraum. Ob das gelingt, ist aber bisweilen mehr als fraglich.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-10-31 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.